Sprechfunkzeugnis für den Seeschifffahrtsfunk
Warum und Wann ?
Mit dem Seefunkzeugnis ist man berechtigt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben und am weltweiten Funkverkehr für die Schifffahrt teilzunehmen. Man erlernt sichere Kommunikation in Notfällen und damit mehr Sicherheit auf See.
Vorteile:
Sicherheit in Notsituationen – Deutlich bessere Verkehrsabwicklung - Empfang von Wetterberichten – Austausch von Boot zu Boot
Das Seefunkzeugnis gilt im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen. Nicht im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16 Jahre
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Warum und Wann ?
Im Binnenschifffahrtfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Funkgeräten erforderlich. Es gilt im Bereich der Binnenschifffahrtstraßen Es gilt nicht im Bereich der Seeschifffahrtstrassen.
Auf jedem Fahrzeug, das mit einer Binnenfunkanlage ausgestattet ist, muss einer der Crewmitglieder ein Funkzeugnis besitzen. Mit UKW Binnenfunkgeräten kann man vom Schiff zu anderen Schiffen oder einer Revierzentrale, einer Schleuse oder Brücke Kontakt aufnehmen.
Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre